Wir die Initiative für mehr direkte Demokratie in Österreich
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beantragen die Beschlußfassung eines Bundesgesetzes für die
Verwirklichung der Bürgerrechte für alle Staatsbürger durch direkte
Demokratie, mit den wichtigsten Bestimmungen wie folgt:
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1. Bindende Volksabstimmung ab hunderttausend Unterschriften
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Volksbegehren, die von mindestens hunderttausend Stimmberechtigten
unterschrieben werden, müssen binnen drei Monaten nach Einreichung
der Unterschriften automatisch ohne weitere formale Hürden einer
Volksabstimmung unterzogen werden, deren Mehrheits-Ergebnis für
Parlament und Regierung bindend ist. So wie dies in der Schweiz
schon seit vielen Jahrzehnten üblich ist und funktioniert.
2. Keine inhaltlichen Einschränkungen der Anliegen von
Volksbegehren
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Gegenstand von Volksbegehren und Volksabstimmungen können auch in
Zukunft alle Anliegen bzw. Sachfragen ohne jede inhaltliche
Einschränkung sein.
3. Freie Unterschriftensammlung!
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Unterschriften für Volksbegehren können -- wie es in der Schweiz
üblich ist -- frei gesammelt werden, und müssen nicht wie bisher
vor den Gemeindebehörden oder einem Notar geleistet werden.
[Beglaubigung erfolgt nachträglich]
4. Ehrliche Meinungsbildung
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Bei allen Informationsmitteln, die von der öffentlichen Hand,
das heißt aus Steuergeldern (mit)finanziert werden
(Wahlparteien, große Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen) müssen
Befürworter und Gegner von Bürgeranliegen in gleichem Ausmaß zu
Wort kommen.