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Direkte Demokratie: Warum?
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Wir die Initiative für mehr direkte Demokratie in Österreich -- beantragen die Beschlußfassung eines Bundesgesetzes für die Verwirklichung der Bürgerrechte für alle Staatsbürger durch direkte Demokratie, mit den wichtigsten Bestimmungen wie folgt: Unterschrift!

1. Bindende Volksabstimmung ab hunderttausend Unterschriften

Volksbegehren, die von mindestens hunderttausend Stimmberechtigten unterschrieben werden, müssen binnen drei Monaten nach Einreichung der Unterschriften automatisch ohne weitere formale Hürden einer Volksabstimmung unterzogen werden, deren Mehrheits-Ergebnis für Parlament und Regierung bindend ist. So wie dies in der Schweiz schon seit vielen Jahrzehnten üblich ist und funktioniert.

2. Keine inhaltlichen Einschränkungen der Anliegen von Volksbegehren

Gegenstand von Volksbegehren und Volksabstimmungen können auch in Zukunft alle Anliegen bzw. Sachfragen ohne jede inhaltliche Einschränkung sein.

3. Freie Unterschriftensammlung!

Unterschriften für Volksbegehren können -- wie es in der Schweiz üblich ist -- frei gesammelt werden, und müssen nicht wie bisher vor den Gemeindebehörden oder einem Notar geleistet werden. [Beglaubigung erfolgt nachträglich]

4. Ehrliche Meinungsbildung

Bei allen Informationsmitteln, die von der öffentlichen Hand, das heißt aus Steuergeldern (mit)finanziert werden (Wahlparteien, große Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen) müssen Befürworter und Gegner von Bürgeranliegen in gleichem Ausmaß zu Wort kommen.

 
© Copyright 2002-2003 Initiative für mehr direkte Demokratie V_2_21_9308, 2003-06-22 19:02